Beschreibung
Die Anforderungen des AGG an kollektive Arbeitsregelungen und dessen Rechtsfolgen verstoßen nicht gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union oder die EMRK. Sozial-und Betriebspartner haften unter Umständen jedoch für die von ihnen zu verantwortenden kollektiven Benachteiligungen.
Autorenportrait
Max Ludwig Mälzer studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, wo er auch promovierte. Er ist Geschäftsstellenleiter eines Arbeitgeberverbands.
Inhalt
Inhalt: Anforderungen an kollektive Arbeitsvereinbarungen – Vereinbarkeit von AGG mit Unionsgrundrechten – Haftung von Tarifvertragsparteien und Betriebsräten.