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Ersatz der unmittelbaren Zeugenvernehmung im Strafprozess

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Erschienen am 14.10.2005, 1. Auflage 2005
2,99 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638427821
Sprache: Deutsch
Umfang: 8 S., 0.36 MB
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: StPO, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Zeuge ist ein persönliches Beweismittel. Er soll die persönliche Wahrnehmung über einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang darlegen. Der Zeuge ist verpflichtet, zu erscheinen, auszusagen und zu schwören. Die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung erfolgt gemäß §§ 48 ff StPO1. Die Zeugenvernehmung erfolgt persönlich, § 250. Sofern möglich genießt die Zeugenvernehmung Vorrang vor einem Urkundsbeweis.

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