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Vorrang der Verfassung oder Souveränität des Parlaments?

Hertfelder, Thomas / Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Erschienen am 01.01.2001, 1., Aufl.
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783980740418
Sprache: Deutsch
Umfang: 29

Beschreibung

In den fünfzig Jahren seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Bundesverfassungsgericht in weit über 500 Fällen Gesetze, Verordnungen oder Einzelnormen ganz oder teilweise für nichtig oder mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. Wie kann diese außerordentlich weitreichende Befugnis eines Gerichts, das weder vom Volk gewählt ist noch diesem Verantwortung schuldet, begründet werden? In der vierten Theodor-Heuss-Gedächtnis-Vorlesung fragt Jutta Limbach nach den historischen Voraussetzungen des im Grundgesetz niedergelegten Prinzips vom Vorrang der Verfassung. Sie erläutert die Möglichkeiten, diesem Prinzip Geltung zu verschaffen und diskutiert am Beispiel der englischen Demokratie das konkurrierende Postulat von der Souveränität des Parlaments. Indem sie die historisch-rechtsvergleichende Fragestellung auf die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bezieht, gewinnt Jutta Limbach eine ebenso kritische wie aktuelle Perspektive zur Beurteilung einer der Grundfragen des demokratischen Verfassungsstaats.

Autorenportrait

Prof. Dr. Jutta Limbach, 1934 geboren in Berlin, ist seit 14. September 1994 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Freiburg arbeitete sie von 1963 bis 1966 als wissenschaftliche Assistentin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, wo sie sich 1971 habilitierte. Von 1971 bis 1989 lehrte sie als Professorin für Bürgerliches Recht, Handels– und Wirtschaftsrecht sowie Rechtssoziologie an der Freien Universität. Sodann wirkte sie als Senatorin für Justiz des Landes Berlin sowie als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Jutta Limbach ist Mitherausgeberin mehrerer wissenschaftlicher Zeitschriften und einer Schriftenreihe zur Gleichstellung der Frau. 1992/93 gehörte sie der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat an. Wichtige Veröffentlichungen: Theorie und Wirklichkeit der GmbH (1966); Der verständige Rechtsgenosse (1977); Die gemeinsame Sorge geschiedener Eltern in der Rechtspraxis (1988); „Im Namen des Volkes“ – Macht und Verantwortung der Richter (1999); Das Bundesverfassungsgericht (2001).